Bayerisches Innenmnisterium untersagt Neuausstellung von Waffenerlaubnissen für Selbsladebüchsen.

Wie in der Anweisung aus dem bayerischen Innenministerium (siehe Bilder) ersichtlich ist wurden die Waffenbehörden in Bayern heute angewiesen bis zu Klärung der Reichweite des Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016:

  • keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffenen Waffen zu erteilen
  • bereits wirksam erteilte Waffenerlaubnisse aber in Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Auswertung entsprechend §45 Abs. 3 WaffG vorerst nicht zu widerrufen.

Daraus folgt: Alle die bereits eine Waffe besitzen können diese bis zur Klärung (in Bayern) auf jeden Fall weiter nutzen. Neueintragungen von Waffen der betroffen Art sind in Bayern ab dem jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Nachtrag:

Damit müsste Bayern nach NRW und Mecklenburg Vorpommern das dritte Bundesland sein, dass diese Praxis verfolgt.

Anweisung