In dieser Artikelserie beschreiben wir die Einzeljagd und die Gesellschaftsjagd auf Schalenwild. Hierbei gebe ich eine Definition beider Jagdarten gemäß Dr. Hans-Dieter Willkomm aus.

Die Einzeljagd – Pirsch oder Ansitz?

Bei der Frage, ob der Pirsch oder dem Ansitz der Vorrang gewährt werden soll, scheiden sich die Geister. Ein passionierter Pirschgänger würde niemals die Vorzüge des Ansitzes gegenüber der Pirsch zugeben, allerdings weist vieles darauf hin, in deutschen Revieren den Ansitz zu bevorzugen. Der Ansitz beunruhigt das Wild am wenigsten und ist, wenn er richtig ausgeübt wird, die schonendsten Variante das Schalenwild zu bejagen. Beim Ansitz lässt sich das Wild über lange Zeiträume beobachten und dementsprechend genau ansprechen. Das große Manko ist, dass der Ansitz dem Jäger eine stoische Ausdauer abverlangt, um auch nach Stunden des Wartens einen präzisen Schuss setzen zu können.

Die Pirsch hingegen, bietet dem Jägern ständig wechselnde Landschaftsbilder, allerdings muss er stets aufmerksam und zum Schuss bereit durch den Wald pirschen. Diese permanente Anspannung gibt dem Jäger das Gefühl des unmittelbaren Jagens und der Verbundenheit mit Natur und Wild. Jedoch setzt die Pirsch ein hohes waidmännisches Können voraus und verlangt stets angespannte Sinne und die volle Aufmerksamkeit des Jägers. Jäger, die das Handwerk der Pirsch nicht beherrschen, sollten diese Jagdform nicht wählen. Unbedachte Bewegungen im Unterholz schaden dem Wild, stören den Tagesrhythmus und nehmen dem Wild die Ruhe.

Wesentliche Erfolgsfaktoren der Pirsch und des Ansitzes, sind die Jahreszeit, das Wetter, Äsungs- und Fraßangebot sowie die genaue Kenntnis des eigenen Reviers. Dies kann lediglich durch eine ständige Beobachtung des Wildes, ohne jedoch dieses zu vergrämen, sichergestellt werden. Das Erlernen der jagdlichen Fertigkeiten für die Pirsch und den Ansitz, sind genauso Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einzeljagd, wie die Kenntnis der zeitlichen Gewohnheiten des Wildes, welche durch bedachte Reviergänge bestätigt werden.

Die Gesellschaftsjagd – Welche Formen der Bewegungsjagd gibt es in Deutschland?

Zur Gesellschaftjagd zählen diejenigen Jagdarten, welche mit mehreren Jägern und Treibern mit oder ohne Hunde durchgeführt werden. Das Wald- oder Feldtreiben kann als Standtreiben oder Ansitztreiben durchgeführt werden. Hierbei kommt es zu den unterschiedlichsten Ausgestaltungen dieser Treiben, die da wären:

  • Ansitz-/ Treibjagd, Treiber mit und ohne Hund,
  • Ansitz-/ Stöberjagd, nur mit Stöberhunden,
  • Ansitz-/ Drückjagd, nur geringe Anzahl Treibern,
  • Finderjagd, hier kommen lediglich Saufinderhunde zum Einsatz.

In Deutschland benutz man oft den Begriff Bewegungsjagd, für die oben erwähnten Formen der Gesellschaftsjagden, allerdings bezeichnet dieser Begriff keine spezielle Form der Jagd, vielmehr ist der Begriff als Sammelbegriff, für sämtliche Formen der Gesellschaftsjagd, zu verstehen.

Was unterscheidet nun die einzelnen Formen der Treib- und Drückjagden. Bei einem Standtreiben, nehmen die Schützen in einer zuvor festgelegten Entfernung zu den Treibern ihre Stände ein, vorzugsweise bei Wechseln. Die Treiber haben die Aufgabe Leise (Drückjagd) oder laut mit Hunden (Treibjagd) durch den Wald zu den Einständen zu gehen, um das Wild zu den Ständen der Schützen zu treiben. Arbeitet ein Hundeführer die Fährten von Sauen aus, so handelt es sich um eine Finderjagd.

Eine Treib- oder Drückjagd in großräumigen Revieren, bei der die Schützen niedrige Sitze in der Nähe von Wechseln zwischen Einständen des Wildes einnehmen, nennt man Ansitzdrückjagd. Meist agieren die Treiber unabhängig voneinander und beunruhigen gruppenweise zuvor bekannt gegebene Einstände. Auch hier gilt, werden ausschließlich Stöberhunde verwendet, handelt es sich um eine Ansitzstöberjagd.

Für diese Form der Jagd sind zwei Faktoren maßgebend. Zum Einen die Effektivität der Beunruhigung, zum Anderen die Schussleistung der Schützen. Ein wohl organisierte Gesellschaftsjagd sowie eine genaue Auswahl der Schützen, bringen am Ende des Tages eine große Strecke und sind ein Garant für eine waidgerechte Bejagung des Wildes.