Das neue Jagdjahr ist gestartet, die Bockjagd steht vor der Tür! Es wird also auch Zeit die Büchse anzuschießen und einige Übungen auf dem Schießstand zu absolvieren. Für viele Waidgenossen eine Selbstverständlichkeit! Dennoch veröffentlichte der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. gemeinsam mit dem Bund Bayrischer Berufsjäger e.V. bereits im Januar 2014 ein Positionspapier, mit dem Bestreben, die Ausstellung des Jagdscheines zukünftig an ein verpflichtendes Übungsschießen zu koppeln.

In einigen Internetforen sorgte diese Position für hitzige Diskussionen. Um die Gemüter zu besänftigen, ist erneut darauf hinzuweisen, dass es sich dabei lediglich um die Darstellung einer Position handelte. In wie fern daraus eine Initiative wird und ob in Zukunft konkrete Auflagen, Verordnungen oder Gesetze daraus entstehen, bleibt abzuwarten. Zum Auftakt der Bockjagd halten wir es dennoch für sinnvoll, uns diese Position erneut ins Gedächtnis zu rufen und stellen uns die Frage in wie fern eine solche Initiative vernünftig erscheint.

Zusammengefasst: Inhaltlich besteht das Ziel die Treffsicherheit zu verbessern, und sicher mit der eigenen Waffe und Munition umgehen zu können. Dazu soll ein Mindestumfang an jährlichen Schießübungen erbracht werden, über die lediglich der Nachweis der Durchführung vorzulegen wäre. Erst mit Nachweis der durchgeführten Schießübungen soll in Folge der Jagdschein ausgestellt werden dürfen.

Grundsätzlich erreicht man eine sichere, stressstabile Handhabung einer Waffe und gute Trefferergebnisse nur durch ständiges Training und Schießübungen auf dem Schießstand. Genau dieser Punkt wird auch in der Position deutlich herausgestellt. Wir stimmen auch aus eigener beruflicher Erfahrung voll umfassend zu. Dies wird ganz klar auch von vielen Waidgenossen geteilt und praktiziert.

Wieso aber wird dann durch das Papier dies als verpflichtende Auflage gefordert, und dies wiederum mit einem zu erbringenden Nachweis?

Unserer Überzeugung nach, geht es weder dem Bundesverband noch dem Bund Bayrischer Berufsjäger darum jemanden zu bevormunden, oder neue bürokratische Hürden zu installieren. Vielmehr möchte man eher einigen Realitäten Rechnung tragen, die durchaus verbreitet sind, aber häufig verschwiegen bleiben:

Es gibt nach wie vor vereinzelt Jäger, die ihre Waffen weder ein- noch anschießen und nach Jahren wieder aus dem Schrank holen, um mal wieder einen kapitalen Abschuss zu erzielen. Es gibt vereinzelt Jäger, die nun doch einmal Opa’s Drilling mit zur Treibjagd nehmen, ohne ihn jemals zuvor geführt zu haben. Es gibt Gesellschaftsjagden, bei denen werden 69 Schuss abgegeben, um 4 Sauen zur Strecke zu bringen. Und es gibt Jäger die Kurzwaffen führen, ohne sich jemals mit der sicheren Handhabung vertraut gemacht zu haben.

Mit Blick auf diese Beispiele erscheint die Position doch sehr vernünftig. Die Jäger, die sich sowieso eigenverantwortlich trainieren, lassen sich dies einfach bestätigen. Jene welche dies nicht für nötig halten, würden so gezwungen sich selbst doch zu überprüfen und zu schulen. In der Theorie also eine sinnvolle Initiative.

Bleibt die Frage, in wie fern damit den Zielen der Position Rechnung getragen werden kann. Sehr gut finden wir, dass alle für den jagdlichen Gebrauch in Frage kommenden Waffen zu schießen wären. Allein der Handhabung und den Schießfertigkeiten mit Kurzwaffen wird in der jagdlichen Ausbildung zu wenig Rechnung getragen. Wer das Recht besitzt Kurzwaffen zu erwerben, muss damit auch sicher und trefflich schießen können. Es ist aus unserer Sicht allerdings fraglich, ob sich im Hinblick auf Tierschutz oder Trefferergebnisse eine Besserung einstellt, wenn gerade mal 20 Büchsenschüsse, salopp in die Heide geknallt werden würden. Ohne einen Leistungsnachweis könnten, damit alle Schuss das Stück fehlen oder gar krank schießen, der Schütze würde dennoch seinen Jagdschein erhalten.

Sollten also die aufgeführten Ziele mit Nachdruck erreicht werden, käme man um einheitlich zu definierende Schießübungen nicht herum. Ein aussagekräftiger Leistungsnachweis wäre unumgänglich. Vor dem Hintergrund der genannten Beispiele wäre selbst diese Position in der Diskussion durchaus nachzuvollziehen, gegen viele Widerstände aber vermutlich nicht zu realisieren.

Die geforderten Übungsschießen gemäß dem Positionspapier hätten diesbezüglich aber einen charmanten psychologischen Nebeneffekt: Waidgenossen mit mäßigen Schießergebnissen würden automatisch Defizite vor Augen geführt werden. Ein Appell an die Ehre und den Ergeiz des Jägers! Mit Sicherheit würde eine Vielzahl von uns den ein oder anderen Schuss mehr verschießen, um die „Schmach“ zu tilgen.

Mit dem Positionspapier haben die beiden Verbände, eine wie wir finden, inhaltlich richtige Diskussion angestoßen. Durch die Diskussion allein wurde Einigen die Bedeutung des fachlichen Inhaltes eines Aspektes waidgerechter Jagd ins Gedächtnis gerufen. Das allein ist schon viel Wert. Wir unterstützen daher die Positionen der beiden Berufsjägerverbände und fordern unsere Waidgenossen auf, sich immer wieder zu trainieren und Schießübungen zu absolvieren. Gerade vor Beginn der Bockjagd können wir dies einem jeden Jäger nur ans Herz legen.