Nachtzielgeräte bleiben verboten! Und nun?
Nach unserer Berichterstattung zum Praktikabilitätstest über den Einsatz von Nachtzielgeräten in Bayern war es der ursprüngliche Plan der Landesregierung ab Mai Nachtzielgeräte für Jäger in Bayern freizugeben. Dazu leitete man eine Prüfung beim Bundeskriminalamt (BKA) ein. Diese Prüfung wurde nun negativ beschieden. Wieso? Was bedeutet das? Wir klären einige Verwirrungen auf.