Das Gewehr ist des Jägers wichtigstes Werkzeug. Damit es möglichst lange erhalten bleibt, gibt es einige Dinge zu berücksichtigen – von Sicherheitsvorschriften bis hin zu materialerhaltenden Maßnahmen. In diesem Beitrag erfahren Sie Wissenswertes darüber, wie Sie Ihr Jagdgewehr am besten lagern und was es dabei zu beachten gilt.

Aktuelle Gesetzeslage

Das Waffengesetz (WaffG) regelt in Deutschland alles rund um das Thema Waffen. Am 06. Juli 2017 wurde dieses Gesetz um einiges verschärft. Schusswaffen müssen seitdem in einem robusten Waffenschrank oder Waffentresor mit einem Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 gelagert werden.

Sie besitzen noch einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B? Dann können Sie Ihre Gewehre weiterhin dort lagern – sofern dieser schon vor dem 06. Juli 2017 in Gebrauch war. Ob der Bestandsschutz nach einem Umzug weiterhin gilt regelt die neu zuständige Behörde. Fragen Sie im Fall eines Umzugs einfach bei der Behörde nach, ob Sie weiterhin Ihren alten Schrank benutzen dürfen. Sie können die Waffen ebenso in einem extra dafür vorgesehenen Raum unterbringen, der den gleichen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Vergewissern Sie sich, dass nur Sie selbst Zugriff auf die Waffen haben. Der Schlüssel zu Waffenschrank, Raum etc. muss sich in Ihrer Obhut befinden. Es darf zu keiner Zeit möglich sein, dass ein Unbefugter Zugriff auf die Waffen erhält. Eine Möglichkeit ist es, den Tresorschlüssel in einem separaten Schlüsseltresor mit elektronischem Schloss aufzubewahren.
Als Waffenbesitzer unterliegen Sie zudem der Nachweispflicht. Sobald Sie eine Waffenbesitzkarte ansuchen, verpflichten Sie sich dazu, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und dies bei den zuständigen Behörden nachzuweisen.

Außerdem finden regelmäßig Kontrollen statt. Klingelt ein Bediensteter der Waffenbehörde bei Ihnen, müssen Sie diesen hereinlassen und Ihm die aufbewahrten Waffen zeigen. Stellt sich heraus, dass sie falsch gelagert wurden, drohen Ihnen eine hohe Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Richtige Aufbewahrung von Waffen

Das Waffengesetz gibt genaue Auskünfte darüber, wie Waffen und Munition aufzubewahren sind. Wir haben die wichtigsten Punkte hier kurz für Sie zusammengefasst:

  • Es liegt in Ihrer Verantwortung, erlaubnispflichtige Schusswaffen, verbotene Waffen und verbotene Munition in einem Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 oder 1 zu lagern.
  • Erlaubnispflichtige Munition ist in einem abschließbaren Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss aufzubewahren.
  • Blockierte Schusswaffen gehören ebenfalls in abschließbare Sicherheitsbehältnisse der oben genannten Schutzklassen.
  • Erlaubnisfreie Waffen und Munition werden in einem abschließbaren Behältnis verwahrt. Diese unterliegen jedoch keinen speziellen Sicherheitsstandards, es empfiehlt sich jedoch auch hier ein Sicherheitsbehältnis aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss zu verwenden.
  • Unbrauchbar gemachte Schusswaffen benötigen keine zertifizierten Sicherheitsbehältnisse. Das bedeutet, Sie dürfen diese Gegenstände außerhalb von Waffenschrank und Co. ablegen.

Wenn Sie noch einen A- oder B-Schrank besitzen und diesen weiterhin verwenden, müssen Sie gewährleisten, dass die Waffe und ihre dazugehörige Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden. Auch eine Kreuzlagerung ist möglich. Bei den neuen Waffenschränken dürfen Sie Waffe und dazugehörige Munition im selben Schrank unterbringen. Beachten Sie jedoch, dass sich die Munition in einem separaten Behältnis befinden muss.

Wenn Sie mehrere Waffen besitzen, gilt es, die maximale Kapazität des Waffenschrankes nicht zu überschreiten. Langwaffen können Sie in der Regel in unbegrenzter Anzahl lagern. Besitzen Sie jedoch zusätzlich noch Kurzwaffen, so gibt es gesonderte Regelungen.
Bei Waffenschränken der Widerstandsklasse 0 mit einem Gewicht von unter 200kg dürfen Sie zusätzlich bis zu maximal 5 Kurzwaffen unterbringen. Jene über 200kg bieten Platz für bis zu 10 Kurzwaffen. Erst bei Waffenschränken der Widerstandsklasse 1 ist es Ihnen erlaubt, eine unbegrenzte Anzahl an Kurzwaffen zusätzlich zu den Langwaffen aufzubewahren.

Materialerhaltende Maßnahmen

Besonders bei Waffen, die Sie nur selten verwenden, ist es wichtig, dass Sie materialerhaltende Maßnahmen ergreifen. Das Wichtigste bei der Einlagerung von Waffen ist, diese vorher gründlich zu reinigen. Stellen Sie vor jeder Reinigung unbedingt sicher, dass sich keine Munition mehr im Gewehr befindet.

Danach entfernen Sie zunächst den groben äußeren Schmutz, bevor Sie sich um die kleineren Teile im Inneren kümmern. Ist die Waffe während der Reinigung feucht geworden, kommen Sie nicht umhin, sie vor dem Einlagern noch zu trocknen. Als letzten Schritt behandeln Sie das Gewehr mit einem Waffenöl oder Waffenfett. Dies schützt es vor frühzeitiger Korrosion.

Gewehre sind überdies anfällig für Schwankungen der Luftfeuchtigkeit. Luftaustausch findet bei jedem Waffenschrank statt und das kann dazu führen, dass sich im Schrankinneren Kondenswasser bildet. Daher sollten Sie mit einem Luftentfeuchter, Entfeuchtungsgranulat oder Ähnlichem vorsorgen.

Vorsicht ist zudem bei der Munition geboten. Diese gast über die Zeit aus, was wiederum die Korrosion beschleunigt. Wenn Sie die Munition ordnungsgemäß in einem extra Behältnis verwahren, dämmen Sie dieses Problem ein wenig ein.

Fazit

Sie, als Waffenbesitzer, sind dafür verantwortlich, dass Ihre Waffen nicht in die Hände von Unbefugten geraten. Befolgen Sie daher die gesetzlichen Anordnungen und verwahren Sie Jagdgewehr und Co. in dafür vorgesehen Sicherheitsbehältnissen. Um Ihrer Waffe etwas Gutes zu tun, reinigen Sie sie nach jedem Gebrauch und schützen Sie sie mit einem Ölfilm. So bleibt Ihnen das Gewehr länger erhalten und dem nächsten Jagderlebnis steht nichts mehr im Wege.

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